Kostenübersicht für Psychotherapie
Honorar/Behandlungskosten für Privatpersonen:
Als Selbstzahlerpraxis ist der Honorarbetrag für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker/in im Bereich der Psychotherapie selbst zu tragen.
- Gesetzliche Krankenkassen übernommen diese Kosten NICHT.
- Privatversicherten bzw. Beihilfeberechtigten fragen Sie bitte ihre Kasse, um eine Kostenübernahme zu klären.
Sie erhalten selbstverständlich von mir einen Quitttungs-/Rechnungsbeleg.
Erstgespräch mit vorläufiger Diagnoseerhebung, mind. 50 min.: 52,00 €
Therapie-/Coaching-Gespräch (55 min.): 72,00 €
Auszubildende mit Ausbildungsvergütung (mit Nachweis): 60,00 €
Die Honorarkosten sind für Neupatientin vorort per ec- oder Kreditkarte zu bezahlen. Darauffolgende Termine können per ec-, Kreditkarte oder per Online-Rechnung abgerechnet werden.
Je nach Verfügbarkeit nehme ich pro Monat eine/n Klientin/-en im vergünstigen sozial-solidarischen Honorar an. Bei Bedarf sprechen Sie mich bitte konkret hierzu an. ALLE PLÄTZE DERZEIT BELEGT! (Stand 05/23)
Die Rechnung/Quittung kann in Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.